Stutthof-Urteil: Die Faschisten waren nie weg!

Heute ist vom Bundesgerichtshof ein Urteil über eine 99-jährige Frau bestätigt worden, die vor 80 Jahren im Alter von 18 Jahren als Sekretärin im Konzentrationslager Stutthof gearbeitet und die Todeslisten derjenigen abgetippt hatte, die dort ermordet wurden. Sie wurde wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und wegen Beihilfe zum versuchten Mord in fünf weiteren Fällen nach dem Jugendstrafrecht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.