Friedrich Merz findet, ein AfD-Verbot riecht nach politischer Konkurrentenbeseitigung. Interessant! Merz begreift eine rechtsextremistische Partei als Konkurrenz!
Ehrlich gesagt, verstehe ich aber diese ganze Debatte nicht. Es ist doch keine Frage des politischen Diskurses, ob eine verfassungsfeindliche Partei verboten wird oder nicht! Es ist auch keine taktische Frage, wie man sich gegenüber einer rechtsextremistischen Partei verhält. Es ist eine Frage, die gerichtlich entschieden werden muss.
Der SPD-Parteitag hat das begriffen und ist dafür, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Dobrindt aber kontert unverzüglich: „Entscheidungen des Parteitags der SPD sind für den Innenminister noch kein Auftrag.“
Dobrindt muss sich gar nicht für oder gegen ein Verbot aussprechen! Das kann er den Gerichten überlassen. In einem demokratischen Rechtsstaat gibt es die Gewaltenteilung. Deswegen gehört ein Verbotsantrag nicht auf den Schreibtisch von Dobrindt, sondern vor das Bundesverfassungsgericht!
Die AfD aber plant in der Zwischenzeit schon längst den nächsten Schritt: 2026 rechnet sie sich Chancen aus, die Landesregierung in Sachsen-Anhalt zu übernehmen, mobilisiert dafür 1,5 Mio. Euro und kündigt einen Wahlkampf an, „wie es ihn in Sachsen-Anhalt noch nie gab.“ Was, wenn das passiert?
Klar, Geschichte wiederholt sich nicht. Aber vielleicht kann man ja aus ihr lernen:
1930 trugen preußische Beamte Beweise für „staatsfeindliche“ Absichten der NSDAP zusammen und empfahlen ein Verbot der Partei. Ihr Fazit lautete, „dass die NSDAP auf eine Revolution mit gewaltsamen Mitteln hinarbeitet…“
Der preußische Ministerpräsident Otto Braun (SPD) drang daraufhin bei der Reichsregierung auf ein Verbot der NSDAP und legte dem Reichskanzler Brüning Beweise vor, dass SA und SS einen Putsch vorbereiteten. Reichskanzler Brüning wollte die NSDAP jedoch nicht juristisch stellen und unternahm keine rechtlichen Schritte.
Mit dem „Preußenschlag“ am 20. Juli 1932 wurde Braun dann durch Reichspräsident Paul von Hindenburg von der Reichsregierung per Notverordnung entmachtet und der Weg für die Machtübernahme der Nationalsozialisten war frei.
So schnell ging das!
Wie sagte noch Joseph Goebbels nach den Reichstagswahlen am 20. Mai 1928: „Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns aus dem Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen.“
Das machen sie wieder so. Es ist kurz vor 33.
AfD-Verbot jetzt!