„Wir zeichnen uns aus durch Respekt und Anstand“, sagt der Generalsekretär der CDU Carsten Linnemann und meint mit „wir“ vermutlich sich selbst. Auf wen sich Respekt und Anstand beziehen, ist mir nicht bekannt. Jedenfalls nimmt er psychisch kranke Menschen davon aus.
Er will als Konsequenz aus dem Anschlag in Magdeburg ein Register psychisch kranker Menschen anlegen, weil sie potentielle Gefährder seien: „Für diese Typen haben wir keine Raster“, sagt er im Deutschlandfunk. Und weiter: „Es gibt Register für Rechtsextreme und Islamisten, aber keines für psychisch kranke Gewalttäter.“
Laut Definition der American Psychiatric Association ist eine „psychische Störung“ „typischerweise verbunden mit bedeutsamen Leiden oder Behinderung hinsichtlich sozialer oder berufs-/ausbildungsbezogener und anderer wichtiger Aktivitäten. … Sozial abweichende Verhaltensweisen (z. B. politischer, religiöser oder sexueller Art) und Konflikte zwischen Individuum und Gesellschaft sind keine psychischen Störungen“.
Carsten Linnemann wirft das einfach mal durcheinander, weil ja schließlich Wahlkampf ist. Und da will er den Rechtspopulisten nicht das Feld überlassen. Er vermischt einfach juristische und medizinische Kategorien, ohne auf die Idee zu kommen, dass er damit das Feld von Rassisten bestellt. In der deutschen Geschichte haben die das „Sozial- und Rassenhygiene“ genannt.
Ich finde es ziemlich schäbig, einen feigen Mordanschlag wie den in Magdeburg für parteipolitische Zwecke auszuschlachten. Vor allem auch gegenüber den Opfern, die „Anstand und Respekt“ verdient haben.
Was aber macht Linnemann: Er macht aus „Anstand und Respekt“ Begriffe der Unterscheidung, man könnte auch sagen, der Diskriminierung: Der „anständige“ Deutsche, der sich ein Register der „Gefährder“ anlegt — und dazu gehören dann auch psychisch Kranke.
Ich weiß nicht, ob es solche “Register” auch bei Gewalt gegen Frauen oder Ausländern gibt. Da käme aber wahrscheinlich der „anständige Deutsche“ ins Visier. Und sein “Register”.