Dietrich Bonhoeffer wurde heute vor 80 Jahren im KZ Flossenbürg hingerichtet. Er hatte sich gegen Unrecht, Ausgrenzung und Diktatur gewandt.
Nachdem 1933 die nationalsozialistische Glaubensbewegung der „Deutschen Christen“ den sogenannten „Arierparagraphen“ in der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) durchgesetzt hatte, durch den alle aus der Kirche ausgeschlossen werden sollten, die jüdischer Herkunft waren, gründete Bonhoeffer mit Martin Niemöller und anderen den Pfarrernotbund zum Schutz der bedrohten Amtsbrüder jüdischer Herkunft. Aus diesem Pfarrernotbund ging dann die Bekennende Kirche als Gegengewicht zu den Deutschen Christen hervor.
In einer Friedensrede auf der ökumenischen Jugendkonferenz in Fanö am 28. August 1936 rief Bonhoeffer die Kirchen weltweit zur bedingungslosen Absage an jeden Krieg auf. In seinen Katechismus schrieb er: „Niemals kann die Kirche Krieg und Waffen segnen. Niemals kann der Christ an einem ungerechten Krieg teilhaben“.
1940 erhielt er Redeverbot und 1941 Schreibverbot. Am 5. April 1943 wurde er verhaftet und zwei Jahre später auf ausdrücklichen Befehl Adolf Hitlers als einer der letzten NS-Gegner, die mit dem Attentat vom 20. Juli 1944 in Verbindung gebracht wurden, hingerichtet.
Und was passierte nach dem Krieg mit den Richtern, die an dem Standgerichtsverfahren gegen Bonhoeffer beteiligt gewesen waren? Sie wurden freigesprochen! 1956 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die beteiligten Richter das Unrecht ihres Tuns nicht hätten erkennen können. Einem Richter könne „angesichts seiner Unterworfenheit unter die damaligen Gesetze“ kein Vorwurf daraus gemacht werden, wenn er „glaubte“, Widerstandskämpfer „zum Tode verurteilen zu müssen“.
Erst mit dem „Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege“ (NS-AufhG) vom 25. August 1998 wurden NS-Unrechtsurteile aufgehoben und damit auch Bonhoeffer formell für unschuldig erklärt.
Am 29. September 2004 fasste der seinerzeitige Präsident des Bundesgerichtshofes Günter Hirsch die Geschichte der Verfolgung von Justizverbrechen mit den Worten zusammen:
„Richter und Staatsanwälte, die an den tausendfachen Justizverbrechen im Dritten Reich beteiligt waren, blieben fast völlig von Strafverfolgung verschont – Richterprivileg, Beratungsgeheimnis, formaler Rechtsgehorsam waren die rechtlichen Instrumente, auf die sich die Justiz stützte. Nachdem 1968 schließlich auch die Verurteilung des Richters Rehse, der zusammen mit Roland Freisler im Volksgerichtshof an Dutzenden von Todesurteilen gegen Widerstandskämpfer mitgewirkt hatte, aufgehoben wurde, stellten die Staatsanwaltschaften alle Ermittlungen gegen ehemalige Richter ein“.
Wer sich heute fragt, woher der Rechtsextremismus kommt, dem kann man mit Gerhart Baum wahrscheinlich antworten: „Die Nazis waren nie weg!“